Vermietung

Vermietung Oberwalliser Kellertheater Brig

Reglement

Der Verein Oberwalliser Kellertheater ist Mieter des Theatersaals, Garderobe, Bar und des Abstellraumes im Keller des Stockalperschlosses. Der Vereinsvorstand darf die Räumlichkeiten unter eigener Verantwortung untervermieten, wenn die Auflagen der Stiftung für das Stockalperschloss und der Stadtgemeinde Brig-Glis erfüllt sind, nämlich:

  1. Keine Feste
  2. Strenges Rauchverbot im Theatersaal

Im Weiteren gelten folgende Bedingungen:

  1. Das Kellertheater wird nur unter der Bedingung vermietet, dass ein Vorstandsmitglied für den Anlass verantwortlich zeichnet und während der Zeit der Vermietung anwesend ist.
  2. Für jede Vermietung wird ein schriftlicher Vertrag verfasst.
  3. Die Miete für den Theatersaal und die Garderobe beträgt Fr. 400.– pro Tag. Ab dem zweiten Tag gibt es 40 % Rabatt auf die Lokalmiete.
  4. Die Benutzung der Lichtanlage (Grundbeleuchtung) ist im Preis enthalten. Jegliche Manipulation der Anlage (Umhängen von Scheinwerfern, Umstöpseln an den Dimmern, usw.) ist untersagt.
  5. Die Tarifliste gibt Auskunft über die Miete der Beschallungsanlage (PA), des Lichtmaterials über die Grundbeleuchtung hinaus und des Beamers. Diese Angaben beziehen sich auf einen Tag. Es sind keine Ermässigungen möglich. Jegliche Manipulation der Anlage ist untersagt.
  6. Das Theater wird besenrein und aufgeräumt übernommen und muss entsprechend nach Ende der Veranstaltung wieder übergeben werden. Zusätzlicher Reinigungsaufwand wird zu einem Stundensatz von Fr. 30.00 separat in Rechnung gestellt.
  7. Der Mieter entsorgt Abfall, Glas, Karton, Papier und Sondermüll auf eigene Kosten.
  8. Schäden und Mängel sind dem Vermieter sofort zu melden, damit die Haftung geregelt werden kann.
  9. Verschwundenes Material wird zu Neupreisen in Rechnung gestellt.
  10. Die Bar wird nur in Betrieb genommen, sofern diese vom Vorstand des Kellertheaters geführt wird.
  11. Das Klavier kann vom Mieter unentgeltlich benutzt werden, muss aber auf eigene Kosten gestimmt werden.
  12. Urheberrechte (SUISA) und Tantiemen gehen zu Lasten des Veranstalters.
  13. Es wird eine Kaution von Fr. 500.00 hinterlegt. Diese wird dem Mieter innert 7 Tagen nach der Veranstaltung zurückerstattet. Über allfällige Abzüge für Material, Schäden etc. wird der Mieter im Detail informiert.
  14. Die Miete wird, zusammen mit der Kaution, spätestens 7 Tage vor Durchführung des Anlasse auf das Postcheck-Konto Nr. 19-3732-0, lautend auf Oberwalliser Kellertheater, Postfach, 3900 Brig, überwiesen.
  15. Bei der Werbung (Plakate, Inserate, Zeitungsartikel etc.) muss klar ersichtlich sein, wer Veranstalter ist.

Brig, Januar 2020                                                                                                              Der Vorstand

Tarifliste

Theatersaal

  • Saal mit Grundbeleuchtung (18 Lichtquellen): Fr. 400.-

 

Beschallung klein

  • Abspielen von Datenträgern (CD/Digital/…) über Front: Fr. 80.-
  • Abspielen von Datenträgern (CD/Digital/…) über Front und 1 Monitor: Fr. 120.-

Sprache

  • 1 Sprech-Mikrofon (Shure SM 58) über Front: Fr. 100.—
  • 1 Sprech-Mikrofon (Shure SM 58) über Front und 1 Monitor Fr. 140.-
  • Jedes weitere Mikrofon (max. 3) plus Fr. 20.-
  • Jeder zusätzliche Monitor (max. 3) plus Fr. 40.-
  • Funkmikrofone mit Aufpreis

Beschallung gross

  • Vollständige PA-Anlage inkl. Techniker (6 Stunden) inkl. Saalmiete: Fr. 900.-
  • Zusätzlicher Aufwand Techniker: Fr. 70.- / Stunde

Lichtanlage (Grundbeleuchtung plus LED: gesamt Lichtquellen)

  • Vollständige Lichtanlage inkl. Techniker (4 Stunden) inkl. Saalmiete: Fr. 600.-
  • Zusätzlicher Aufwand Techniker: Fr. 70.- / Stunde

Beamer

  • Beschallung klein plus Fr. 100.-